GUTACHTEN BEI KFZ-KASKOSCHÄDEN
Kasko-Gutachten
Die Bestimmungen der AKB (allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrversicherung) sind teilweise sehr spezifisch und für den normalen Autofahrer in der Regel aller Fälle nicht überschaubar. Nachdem bei den Kaskoschäden der Versicherer ein Weisungsrecht besitzt, erteilt er auch in der Regel aller Fälle den Auftrag zu einer Begutachtung. Bitte beachten Sie aber auch, dass Sie jederzeit auch das Recht haben, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges, auch im Kaskofall, zu beauftragen. Die Vertragsbedingungen in der Kaskoversicherung sehen vor, dass bei unterschiedlichen Auffassungen über die Höhe des Schadens ein sogenanntes Sachverständigenverfahren durchgeführt werden muss. Dieses Sachverständigenverfahren ist ein außergerichtliches Schiedsverfahren und Sie können jederzeit einen Sachverständigen Ihrer Wahl als Ihren Vertreter in diesem Verfahren benennen, und sofern Sie obsiegen, hat die Versicherung auch die Kosten dieses Sachverständigen zu tragen.
Gerichtsgutachten
Auch Gerichte beauftragen uns regelmäßig, sei es bei Mängelrügen oder Unfallrekonstruktionen.
Werte, die ein Gutachten in der Regel beinhaltet
Was in einem Gutachten steht
Das Gutachten wird üblicherweise schriftlich erstattet und dokumentiert den eingetretenen Fahrzeugschaden mit Fotos und einer detaillierten Reparaturkostenkalkulation. Es berücksichtigt aber auch den Zustand des Fahrzeuges und gegebenenfalls vorhandene Vorschäden und Altschäden. Das KFZ-Gutachten des Sachverständigenbüros reichen Sie oder Ihr Rechtsanwalt bei der gegnerischen Versicherung als Grundlage der Schadenregulierung ein.
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