PKW / LKW / Motorräder / Wohnmobile & Camper / Landmaschinen / Oldtimer

Ihr Kfz-Gutachter in Starnberg

Unabhängige Kfz-Gutachten und Fahrzeugbewertungen in Starnberg und Umgebung – persönlich betreut, nachvollziehbar dokumentiert und schnell vor Ort.

35.000+

Kfz-Gutachten erstellt

50+

Jahre Praxiserfahrung

Unabhängig

Objektiv

Rechtssicher

4 Kfz-Gutachter

Kfz-Gutachten und Fahrzeugbewertungen in Starnberg

In Starnberg und am Starnberger See erstellen wir für private und gewerbetreibende Fahrzeughalter sowie für Unternehmen, Autohäuser, Werkstätten, Versicherungen und Rechtsanwälte unabhängige und rechtssichere Kfz‑Gutachten nach Unfällen oder Schäden. Neben den klassischen Unfall- und Schadengutachten unterstützen wir bei Fahrzeugbewertungen, Wertermittlungen und technischen Begutachtungen verschiedener Fahrzeugarten.

Karl-Peter Geburzi (Inhaber, Kfz-Sachverständiger)

Regional in Starnberg tätig

Wir sind regelmäßig unter anderem in folgenden Orten für unsere Kunden unterwegs:

  • Starnberg
  • Tutzing
  • Gauting
  • Herrsching
  • Berg
  • Feldafing


Im Raum Starnberg spielen während unserer Tätigkeit hochwertige Fahrzeuge, Oldtimer und Zweitfahrzeuge eine besondere Rolle.

Typische Gutachten- und Bewertungssituationen in der Region

Als Kfz-Gutachter unterstützen wir regelmäßig bei:

  • Fahrzeugbewertungen und Wertgutachten bei Leasingfahrzeugen und hochwertigen Fahrzeugen (Sportwägen, Luxussegment-Fahrzeuge)
  • Wohnmobil- und Camper-Gutachten
  • Motorrad-Gutachten
  • Oldtimer-Bewertungen
  • Batterie-Gutachten für Elektrofahrzeuge


Eine schnelle Begutachtung durchzuführen ist uns stets sehr wichtig, denn diese sorgt dafür, dass weitere Abläufe frühzeitig koordiniert und beispielsweise anstehenden Schadenregulierungen vorbereitet werden können.

Öffentlich bestellt und vereidigt (IHK)

IfS

Zertifiziert

Vor-Ort-Besichtigung

Kfz-Gutachten in 24 - 48 Stunden

Unsere Leistungen im Überblick

Welcher Fall trifft bei Ihnen zu, welche Art von Gutachten benötigen Sie?

Unabhängige Kfz-Gutachten statt Versicherungsgutachten

Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall haben Geschädigte grundsätzlich das Recht auf:

  • einen freien Gutachter
  • freie Werkstattwahl
  • Nutzungsausfall
  • Ersatz der Wertminderung
  • anwaltliche Unterstützung


Die Kosten für das Gutachten werden in vielen Fällen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.


Viele Betroffene wissen nicht, dass sie einen unabhängigen Gutachter frei beauftragen dürfen.

Warum viele Kunden in Starnberg auf die Kfz-Gutachter des Kfz-Sachverständigenbüro H. Hein setzen?

  • unabhängige Bewertung ohne wirtschaftliche Interessen
  • hohe fachliche Anerkennung und Expertise aller Gutachter
  • persönliche Betreuung
  • schnelle Terminvergabe
  • regionale Nähe (gesamtes Oberland und München)
  • moderne Prüftechnik
  • transparente, nachvollziehbare Arbeitsweise und Ergebnisse
  • rechtssichere Dokumentationen
  • rechtssichere Gutachten

Ihr Kfz-Sachverständigen Team

Sie sind in Starnberg ansässig und benötigen umgehend ein Kfz-Gutachten oder eine fundierte Kfz-Bewertung?

Bei uns sind Sie richtig! Das sind die nächsten Schritte:

  1. Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
    Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, telefonisch oder per E‑Mail.
  2. Besichtigung vor Ort
    Wir kommen zu Ihnen – flexibel und kurzfristig.
  3. Ist-Bestand-Erfassung und Dokumentation
    inklusive Fotos, Messungen und technischer Analyse.
  4. Technische & wirtschaftliche Bewertung
    vollständig, neutral und rechtssicher.
  5. Erstellung des Gutachtens
    in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden.
  6. Im Schadenfall: Unterstützung bei der Regulierung
    auf Wunsch direkte Abstimmung mit Anwälten.
Kontakt aufnehmen

Sie erreichen uns während unserer regulären Geschäftszeiten jederzeit!

Häufige Fragen zu Kfz-Gutachten in Starnberg

  • Wie schnell kann ein Fahrzeug begutachtet werden?

    Durch die regelmäßige Tätigkeit in Starnberg und rundum den Starnberger See sind kurzfristige Termine möglich.

  • Wer bezahlt das Gutachten?

    Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten.

  • Muss das Fahrzeug vorgeführt werden?

    Nicht immer. Viele Fahrzeuge können nach Abstimmung direkt vor Ort besichtigt werden.