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Ihr Kfz-Gutachter in Bad Tölz

Unabhängige Kfz-Gutachten und Fahrzeugbewertungen in Bad Tölz – persönlich betreut, nachvollziehbar dokumentiert und schnell vor Ort.

35.000+

Kfz-Gutachten erstellt

50+

Jahre Praxiserfahrung

Unabhängig

Objektiv

Rechtssicher

4 Kfz-Gutachter

Kfz-Gutachten und Fahrzeugbewertungen in Bad Tölz

In Bad Tölz erstellen wir für private und gewerbetreibende Fahrzeughalter sowie für Unternehmen, Autohäuser, Werkstätten, Versicherungen und Rechtsanwälte unabhängige und rechtssichere Kfz‑Gutachten nach Unfällen oder Schäden. Neben den klassischen Unfall- und Schadengutachten unterstützen wir bei Fahrzeugbewertungen, Wertermittlungen und technischen Begutachtungen verschiedener Fahrzeugarten.

Karl-Peter Geburzi (Inhaber, Kfz-Sachverständiger)

Regional in Bad Tölz tätig

Wir sind regelmäßig unter anderem in folgenden Orten für unsere Kunden unterwegs:

  • Bad Tölz
  • Lenggries
  • Geretsried
  • Wolfratshausen
  • Benediktbeuern
  • entlang der B13


In Bad Tölz spielen vor allem Pendlerverkehr, winterliche Straßenverhältnisse und Wildschäden ein wichtige Rolle.

Typische Gutachten- und Bewertungssituationen in der Region

Als Kfz-Gutachter unterstützen wir regelmäßig bei:

  • Unfallgutachten nach Verkehrsunfällen
  • Fahrzeugbewertungen und Wertgutachten bei Fahrzeugflotten, Leasingfahrzeugen und hochwertigen Fahrzeugen (Sportwägen, Luxussegment-Fahrzeuge)
  • Park- und Rangierschäden
  • Winter- und Unwetterschäden
  • Wohnmobil- und Camper-Gutachten
  • Motorrad-Gutachten
  • Oldtimer-Bewertungen
  • technischen Schadenfällen
  • Batterie-Gutachten für Elektrofahrzeuge


Wir versuchen stets, eine schnelle Begutachtung durchzuführen, denn diese sorgt dafür, dass weitere Abläufe frühzeitig koordiniert und beispielsweise anstehenden Schadenregulierungen vorbereitet werden können.

Öffentlich bestellt und vereidigt (IHK)

IfS

Zertifiziert

Vor-Ort-Besichtigung

Kfz-Gutachten in 24 - 48 Stunden

Unsere Leistungen im Überblick

Welcher Fall trifft bei Ihnen zu, welche Art von Gutachten benötigen Sie?

Unabhängige Kfz-Gutachten statt Versicherungsgutachten

Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall haben Geschädigte grundsätzlich das Recht auf:

  • einen freien Gutachter
  • freie Werkstattwahl
  • Nutzungsausfall
  • Ersatz der Wertminderung
  • anwaltliche Unterstützung


Die Kosten für das Gutachten werden in vielen Fällen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.


Viele Betroffene wissen nicht, dass sie einen unabhängigen Gutachter frei beauftragen dürfen.

Warum viele Kunden in Bad Tölz auf die Kfz-Gutachter des Kfz-Sachverständigenbüro H. Hein setzen?

  • unabhängige Bewertung ohne wirtschaftliche Interessen
  • hohe fachliche Anerkennung und Expertise aller Gutachter
  • persönliche Betreuung
  • schnelle Terminvergabe
  • regionale Nähe (gesamtes Oberland und München)
  • moderne Prüftechnik
  • transparente, nachvollziehbare Arbeitsweise und Ergebnisse
  • rechtssichere Dokumentationen
  • rechtssichere Gutachten

Ihr Kfz-Sachverständigen Team

Sie sind in Bad Tölz ansässig und benötigen umgehend ein Kfz-Gutachten oder eine fundierte Kfz-Bewertung?

Bei uns sind Sie richtig! Das sind die nächsten Schritte:

  1. Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
    Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, telefonisch oder per E‑Mail.
  2. Besichtigung vor Ort
    Wir kommen zu Ihnen – flexibel und kurzfristig.
  3. Ist-Bestand-Erfassung und Dokumentation
    inklusive Fotos, Messungen und technischer Analyse.
  4. Technische & wirtschaftliche Bewertung
    vollständig, neutral und rechtssicher.
  5. Erstellung des Gutachtens
    in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden.
  6. Im Schadenfall: Unterstützung bei der Regulierung
    auf Wunsch direkte Abstimmung mit Anwälten.
Kontakt aufnehmen

Sie erreichen uns während unserer regulären Geschäftszeiten jederzeit!

Häufige Fragen zu Kfz-Gutachten in Bad Tölz

  • Wie schnell kann ein Fahrzeug begutachtet werden?

    Durch die regelmäßige Tätigkeit in Bad Tölz sind kurzfristige Termine möglich.

  • Wer bezahlt das Gutachten?

    Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten.

  • Muss das Fahrzeug vorgeführt werden?

    Nicht immer. Viele Fahrzeuge können nach Abstimmung direkt vor Ort besichtigt werden.